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Impressum
  Betriebsstätte:
GEOSYSTEMS Gesellschaft für Vertrieb und Installation von Fernerkundungs- und Geoinformationssystemen GmbH
Riesstraße 10, 82110 Germering, Deutschland
Telefon: +49 (0)89-894343-0
Telefax: +49 (0)89-894343-99
E-Mail: info@geosystems.de
Internet: www.geosystems.de
Firmensitz lt. Registereintragung: 82110 Germering, Deutschland

Die GEOSYSTEMS GmbH wird vertreten durch die Geschäftsführerin: Irmgard Runkel
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Irmgard Runkel, Riesstraße 10, 82110 Germering, Deutschland

Registereintragung:Eingetragen beim Registergericht München - HRB 86709
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / USt-ID-Nr.: DE 128225709
  Gewährleistung:
Die Informationen stellt die GEOSYSTEMS ohne jegliche Zu­sicherung oder Gewährleistung jedweder Art, sei sie aus­drücklich oder still­schwei­gend, zur Verfügung. Aus­ge­schlossen sind auch alle still­schweigen­den Ge­währ­leis­tun­gen be­treffend die Handels­fähigkeit, die Eig­nung für be­stimmte Zwecke oder den Nicht­ver­stoß gegen Gesetze und Patente. Auch wenn wir da­von aus­gehen, daß die von uns ge­gebenen In­formationen zu­treffend sind, können sie dennoch Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
  Lizenzrechte:
GEOSYSTEMS möchte Ihnen ein innovatives und informatives Internet-Pro­gramm anbieten. Wir hoffen deshalb, dass Sie sich über unsere kreative Ge­staltung genauso freuen wie wir. Wir bitten Sie aber dennoch um Ver­ständnis dafür, dass die GEOSYSTEMS ihr geis­tiges Eigen­tum, ein­schließlich Pa­tente, Handels­marken und Urheberrechte, schützen muss und diese Internet-Seiten keiner­lei Lizenz­rechte an dem geistigen Eigen­tum der GEOSYSTEMS ge­währen können.
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  Hinweise zum Datenschutz
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Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten / Cookies
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Die GEOSYSTEMS verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben. Sonstige Daten werden größtenteils in Form der üblicherweise von Webservern gespeicherten Verbindungsinformationen erhoben. Dies umfasst unter anderem das Zugriffsdatum, die abgerufenen Seite oder Datei, die eingesetzte Browsersoftware und die IP-Adresse des Nutzers wobei die letzten 3 Stellen nicht erfasst werden (das deutsche Datenschutzgesetz untersagt die vollständige Speicherung von IP-Adressen zur Nutzerprofilanalyse. Daher werden in den Staistiken die IP-Adressen und Domainnamen nur verkürzt dargestellt, um eine 100%ige Konformität mit dem Datenschutzgesetz zu erreichen [z.B.:134.41.---.---, -.musterfirma.de {broadband}]).
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Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten und Zweckbindung
Die GEOSYSTEMS nutzt Ihre per­sönli­chen Daten zu Zwecken der techni­schen Administration der Web­seiten, zur Kun­den­verwaltung, für Produkt­um­fragen und für das Mar­keting nur im je­weils dafür er­forder­lichen Um­fang. Über­mittlun­gen per­sonen­bezogener Daten an staatliche Ein­richtun­gen und Be­hörden erfolgen nur im Rahmen zwin­gender nationaler Rechts­vor­schriften. Unsere Mit­arbeiter, Agen­turen und Ver­tretun­gen sind von uns zur Ver­traulichkeit ver­pflich­tet.


Wahlmöglichkeit
Wir möchten Ihre Daten dazu nutzen, Sie über unsere Pro­dukte und Dienst­leistungen in­for­mieren zu können und Sie ge­gebenen­falls hierüber zu be­fra­gen. Selbst­verständlich ist die Teil­nahme an solchen Aktionen frei­willig. Falls Sie hier­mit nicht ein­ver­stan­den sein sollten, können Sie uns dies jeder­zeit mit­teilen, damit wir die Daten ent­sprechend sperren können.


Sicherheit
Die GEOSYSTEMS setzt techni­sche und organi­satorische Sicher­heits­maß­nahmen ein, um Ihre durch uns ver­walteten Da­ten gegen zu­fällige oder vor­sätzliche Mani­pulationen, Ver­lust, Zer­störung oder gegen den Zugriff un­be­rechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden ent­sprechend der techno­logischen Ent­wicklung fort­laufend ver­bessert. Wenn Sie Fra­gen hin­sichtlich der Ver­arbeitung Ihrer per­sönlichen Daten haben, können Sie sich jeder­zeit an uns wenden.


Auskunftsrecht
Auf Anforderung teilt Ihnen die GEOSYSTEMS möglichst um­gehend schriftlich ent­sprechend des gel­tenden Rechts mit, ob und welche per­sönli­chen Daten über Sie bei uns ge­spei­chert sind. Sollten trotz unserer Be­mühun­gen um Daten­richtigkeit und Aktuali­tät falsche In­forma­tionen ge­speichert sein, werden wir diese auf Ihre Auf­forderung hin be­richtigen oder Ihre per­sönlichen Daten löschen.
   
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© Copyright 2012 GEOSYSTEMS GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und Ani­mations­dateien sowie ihre Arrange­ments unter­liegen dem Ur­heberrecht und an­deren Ge­setzen zum Schutz geistigen Eigen­tums. Sie dürfen weder für Han­dels­zwecke oder zur Weiter­gabe kopiert, noch ver­ändert und auf an­deren Web-Sites ver­wen­det werden. Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der GEOSYSTEMS nicht gestattet.

Handelsmarken:
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses:

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
   
AGB für Lieferungen und Leistungen der GEOSYSTEMS GmbH
  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lieferungen und Leistungen der GEOSYSTEMS GmbH


1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen der GEOSYSTEMS GmbH, Riesstraße 10, 82110 Germering, Deutschland ("GEOSYSTEMS"). Sie gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.


2. Angebote, Vertragsschluss, Schriftform

Die Angebote von GEOSYSTEMS sind freibleibend, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. Der Kunde ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der bei GEOSYSTEMS eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder Durchführung der bestellten Leistung zustande.


3. Gefahrübergang, Versand, Fracht

3.1 Mit Ausnahme der Lieferung von Software durch Herunterladen von einem von GEOSYSTEMS bestimmten
Server erfolgt die Lieferung von Waren CPT (Incoterms 2010) an die im Angebot an den Kunden genannte, bzw., falls kein Angebot mit Nennung einer Lieferadresse vorliegt, an die vom Kunden in seiner Bestellung angegebene Lieferadresse. Alle Kosten, einschließlich Zölle, Steuern und andere Abgaben sowie Kosten der Zollformalitäten, die für den Import der Ware und, soweit nicht in den im Beförderungsvertrag genannten Kosten enthalten, bei der Durchfuhr durch jedes Land anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.

3.2 Der Kunde überlässt GEOSYSTEMS die Auswahl der Versandart, des Versandwegs und des Transportunternehmens. Versendet GEOSYSTEMS die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als an die gemäß vorstehendem Absatz bestimmte Lieferadresse, trägt der Kunde die Transport- und Nebenkosten, einschließlich der Kosten für die Beförderung, Ausfuhrbewilligung und Versicherung.

3.3 Mit Ausnahme der Lieferung von Software durch Herunterladen von einem von GEOSYSTEMS bestimmten Server geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt, wer das Transportunternehmen ausgewählt hat und wer die Frachtkosten trägt.


4. Erbringung von Service-Leistungen

Die folgenden Bestimmungen gelten für die Erbringung von Service-Leistungen.

4.1 GEOSYSTEMS erbringt die im Angebot spezifizierten Leistungen. Weitere Leistungen schuldet GEOSYSTEMS nicht. Bei Softwareentwicklungen schuldet GEOSYSTEMS nicht den Quellcode der Software. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders bestimmt, ist GEOSYSTEMS nicht verpflichtet, bestimmte Ergebnisse zu erzielen.

4.2 Wenn das Angebot oder der Projektplan bestimmte Fristen für die Erbringung bestimmter Teile der vertraglich geschuldeten Leistungen (Meilensteine) vorsieht, sind diese Fristen lediglich geschätzte Daten und nicht bindend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als bindend gekennzeichnet.

4.3 GEOSYSTEMS ist berechtigt, die Leistungen durch Arbeitnehmer und qualifizierte Dienstleister (Subunternehmer) zu erbringen.

4.4 Der Kunde wird die im Angebot und Projektplan bestimmten Mitwirkungsleistungen (z.B. Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Hardware, Dokumenten, organisatorischer Unterstützung) erbringen. Wenn der Projektplan oder das Angebot keine Zeiten angibt, sind die Mitwirkungsleistungen zu erbringen, wenn GEOSYSTEMS mit der Leistungserbringung beginnt. Wenn weitere Informationen oder Materialien erforderlich sind, wird der Kunde diese GEOSYSTEMS auf Anforderung zur Verfügung stellen. GEOSYSTEMS kann den Austausch eines mitwirkenden Mitarbeiters des Kunden verlangen, wenn der auszutauschende Mitarbeiter zur Mitwirkung nicht qualifiziert oder bereit ist.


5. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, über alle ihr von der anderen Partei offen gelegten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie das fachliche Know-how und die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei Stillschweigen zu wahren. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d. h. auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern sowohl von GEOSYSTEMS als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei erforderlich ist. Informationen, die allgemein bekannt oder jedermann zugänglich sind, oder unabhängig von der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien dem Empfänger rechtmäßig bekannt geworden sind oder werden, bleiben von der Geheimhaltungspflicht unberührt.


6. Schutzrechte

6.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte an allen von GEOSYSTEMS erbrachten Lieferungen und Leistungen und an sämtlichen Ergebnissen, die GEOSYSTEMS während und im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt, stehen GEOSYSTEMS und/oder seinen Lizenzgebern zu und verbleiben bei GEOSYSTEMS und/oder seinen Lizenzgebern. GEOSYSTEMS bleibt auch Inhaber sämtlicher Rechte an Systemen, Software, Tools, Methoden, Spezifikationen, Techniken, Know How sowie anderen Materialien, über die GEOSYSTEMS vor der Leistungserbringung verfügte, und zwar unabhängig davon, ob diese von GEOSYSTEMS für eine Anwendung des Kunden angepasst wurden.

6.2 Soweit in einer dem Kunden erteilten Lizenz zur Nutzung von Leistungen, insbesondere einer mit Software ausgelieferten Softwarelizenz, nicht ausdrücklich anderes bestimmt, erhält der Kunde mit Zahlung des Kaufpreises oder der Vergütung im Umfang des Auftrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung dieser Leistungen für eigene geschäftliche Belange. Die Nutzung der von GEOSYSTEMS gelieferten Software als Application Service Provider (ASP) ist nicht erlaubt.

6.3 Der Kunde erkennt die Geltung eines Lizenzvertrags, der einer von GEOSYSTEMS gelieferten oder entwickelten Software beiliegt oder in sie integriert ist, ausdrücklich an.


7. Vergütung; Aufwendungen

7.1 Soweit im Angebot nicht anders bestimmt, ist die Zahlung des Kaufpreises oder der Vergütung mit Erhalt der Rechnung fällig.

7.2 Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwert-steuer.

7.3 Der Kunde trägt die im Zusammenhang mit der Erbringung einer Service-Leistung angemessenen Aus-lagen von GEOSYSTEMS, einschließlich der Kosten für Telekommunikation, Hotels, Flüge sowie Fahrtkosten und sonstige Reisekosten.

7.4 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen des Kunden zulässig.


8. Gewährleistung

8.1 Offensichtliche Mängel sind GEOSYSTEMS unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind GEOSYSTEMS ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.

8.2 Im Falle von abnahmepflichtigen Arbeitsergebnissen werden die Arbeitsergebnisse von GEOSYSTEMS gemäß der Leistungsbeschreibung geliefert, durch den Kunden geprüft und abgenommen. Der Kunde informiert GEOSYSTEMS unverzüglich schriftlich über etwaige Mängel, die bei der Prüfung entdeckt werden, einschließlich einer angemessen detaillierten Spezifikation der Art und Bedingungen dieser Mängel. Abnahmepflichtige Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn kein Mängelbericht innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung bei GEOSYSTEMS eingeht.

8.3 Bei Mängeln kann GEOSYSTEMS zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von GEOSYSTEMS durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Nacherfüllung im Falle mangelhafter Software schließt die Lieferung eines Updates oder Upgrades zum mangelhaften Vertragsprodukt, das den Mangel nicht hat, sowie die Installation einer Umgehung (Work Around) des Mangels ein. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn GEOSYSTEMS hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde. Das Recht auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln (Selbstvornahme) bleibt ausgeschlossen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

8.4 Es bestehen keine Mängelansprüche für unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die den Gebrauch der Ware nicht besonders hindern. Mängelansprüche sind außerdem ausgeschlossen bei unsachgemäßer Installation, Bedienung, Benutzung oder Wartung, sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden von GEOSYSTEMS zurückzuführen sind. Insbesondere ausgeschlossen sind Mängelansprüche beim Erwerb eines Softwareprodukts, wenn die Software unter Anwendungsbedingungen genutzt wird, die nicht der Hard- und Softwareumgebung entsprechen, die in der dem Produkt beiliegenden Dokumentation oder durch andere Mitteilungen von GEOSYSTEMS spezifiziert sind oder wenn der Kunde oder ein Dritter ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von GEOSYSTEMS Änderungen an der Vertragssoftware, die den Mangel aufweisen soll, vorgenommen hat.

8.5 Mängelansprüche für Waren, die nicht der Abnahme unterliegen, verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Sache. Unterliegt die Lieferung der Abnahme, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Abnahme.

8.6 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von GEOSYSTEMS nicht nach Maßgabe von Ziffer 9 dieses Vertrags ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weiter-gehende oder andere als in dieser Ziffer 8 geregelte Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.


9. Haftungsbeschränkung

9.1 Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von GEOSYSTEMS wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen.

9.2 Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von GEOSYSTEMS auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GEOSYSTEMS jedoch nur, wenn GEOSYSTEMS eine Pflicht verletzt hat, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags, insbesondere eine unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessene Nutzung der Vertragsprodukte, überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer vertrauen darf.


10. Kündigung eines Serviceauftrags

10.1 Jede Partei kann einen Serviceauftrag mit einer Frist von 30 Tagen ohne Grund schriftlich kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag gemäß dieser Ziffer 10.1, leistet er an GEOSYSTEMS eine angemessene Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zuzüglich Auslagen. Bei der Bemessung der Vergütung ist dasjenige, was GEOSYSTEMS durch anderweitige Verwendung einer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt, nicht anzurechnen.

10.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrags, einschließlich des Kündigungsrechts des Bestellers aus § 649 BGB, ausgeschlossen.

10.3 Ziffern 5 bis 12 dieses Vertrages bleiben von einer Beendigung dieses Vertrages unberührt.


11. Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.


12. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht, mit Ausnahme von dessen Regelungen über die Rechtswahl, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Die Geltung des CISG (”UN-Kaufrecht”) wird ausgeschlossen. Gerichts-stand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. GEOSYSTEMS ist jedoch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

Stand Mai 2011
 
Lizenzvertrag  
GEOSYSTEMS GmbH - Riesstraße 10 - D-82110 Germering - Germany
Web: www.geosystems.de - E-Mail: info@geosystems.de